Ein NABU-Mitglied konnte die beiden toten Greifvögel (im Bild ein Rotmilan) bergen.

Der Fund zweier toter Greifvögel im Kreis Borken sorgt bei uns im NABU für Aufmerksamkeit.  Ein Spaziergänger hatte sich am 26.03. mit dem NABU Kreisverband Borken e. V. in Verbindung gesetzt, weil er in Ahaus-Ammeln einen toten Greifvogel gefunden hatte. Anhand von Bildern konnte der Vogel als Mäusebussard identifiziert werden. Nur einige Tage später und nur 300 m vom ersten Fundort entfernt, wurde am 1. April ein toter Rotmilan gefunden. Nach Absprache mit dem Komitee gegen den Vogelmord konnten die beiden Kadaver geborgen und am Mittwoch zur Untersuchung zum Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt nach Münster gebracht werden. Die Auffund-Situation der beiden Greifvögel deutet darauf hin, dass die Vögel nicht eines natürlichen Todes gestorben sind, sondern möglicherweise Opfer illegaler Greifvogelverfolgung geworden sind.  Erst Anfang März war in Bocholt ein Wanderfalke tödlich mit Schrot beschossen worden.

Der NABU nimmt weitere Hinweise zu diesem oder ähnlichen Fällen gerne entgegen.

Immer wieder werden im Kreis Borken vergiftete Greifvögel gefunden. Die Kadaver können auch für Menschen gefährlich sein. Wir geben Findern und aufmerksamen Bürgern wertvolle Tipps, was im Falle eines solches Fundes zu tun ist.

Wichtige Verhaltenshinweise im Umgang mit toten oder verletzten Greifvögeln

So handeln Sie richtig, wenn sie einen toten oder verletzten Greifvogel finden, von dem sie glauben, dass ihm illegal nachgestellt worden ist.

  1. Fassen Sie den Vogel nicht an! Oftmals werden Greifvögel mit E 605 oder Carbofuran vergiftet. Bei diesen Stoffen handelt es sich um Kontaktgifte, die auch für den Menschen gefährlich sein können.
  2. Informieren Sie bitte das Komitee gegen den Vogelmord unter den Rufnummern: 0228 -66 55 21 (werktags von 9 bis 17 Uhr) oder 0160-581 34 45
  3. Wenn sie sicher sind, dass der Vogel Opfer illegaler Verfolgung geworden ist (sichtbare Verkrampfungen, Einschusslöcher, Fund in einer Falle) informieren Sie die Polizei unter der Notrufnummer 110 und bitten Sie sie einen Streifenwagen vorbeizuschicken. Wenn sich die Beamten weigern, dem Fall nachzugehen, weisen Sie sie darauf hin, dass es sich bei der Verfolgung von Greifvögeln um eine Straftat handelt. Die Polizei ist laut Strafprozessordnung (§ 163) zu unverzüglichen Maßnahmen verpflichtet.

Zudem können Sie sich an folgende Mitglieder des NABU-Kreisverbands Borken e. V. wenden. Sie sind für das Thema Greifvogelverfolgung sensibilisiert und stehen Ihnen gerne zur Seite:

  • Rudolf Souilljee: 02871 310029, rudolf.souilljee@nabu-borken.de
  • Thomas Flinks: 0171 7111618, borken@nabu-borken.de
  • Dr. Martin Steverding: 0151 22250379, steverding@nabu-borken.de

Das Komitee gegen den Vogelmord gibt auf seiner Internetseite komitee.de weitere Informationen zum Thema illegale Greifvogelverfolgung. Hier können Fälle von illegaler Greifvogelverfolgung zudem online gemeldet werden – auch anonym:  http://www.greifvogelverfolgung.de/content/meldeformular

Eine Broschüre mit vielen weiteren Informationen über illegale Greifvogelverfolgung kann auf den Seiten des Komitees heruntergeladen werden: http://www.komitee.de/sites/www.komitee.de/files/wiki/2010/11/illegale-verfolgung.pdf

Wir als NABU Kreisverband Borken e. V. stellen unter diesem Link zudem einen Flyer mit den wichtigsten Informationen und Ansprechpartnern vor Ort zum kostenlosen Download bereit.