Seit 2007 ist das Gebiet am Lünsberg/Fliegerberg im Borkener Osten ein Naturschutzgebiet. Nun denkt die Eigentümerin des Areals, die DBU (Deutsche Bundesstiftung Umwelt) Naturerbe GmbH, mit Unterstützung der Stadt Borken, darüber nach, aus dieser Fläche ein knapp drei Hektar großes Stück herauszunehmen bzw. es umzuwidmen – man könnte aber auch sagen zu zweckentfremden!
Ein derartiges Vorgehen ist nach unserem Kenntnisstand bundesweit einmalig. Doch der Reihe nach: Am Montag, den 9. April fand im Borkener Vennehof eine Informationsveranstaltung zu dem Thema statt. Der Einladung der Stadt waren laut Borkener Zeitung rund 140 Bürger gefolgt. Es ist selbstverständlich sehr begrüßenswert, dass einerseits eine Kommune Bürger an derartigen Vorhaben beteiligen möchte und andererseits recht viele Bürger an einer derartigen Informationsveranstaltung teilnehmen. Allerdings ist der Anlass aus Sicht eines Naturschutzverbandes derart unerfreulich, dass wir an dieser Stelle näher darüber berichten bzw. Stellung beziehen müssen. Ebenso unerfreulich wie der Anlass, ist auch die Rolle, die der ebenfalls teilnehmende Kreis Borken als zuständige Untere Naturschutzbehörde hier einnimmt: Der Kreis schaut mehr oder weniger taten- und teilnahmslos zu, wie hier unseres Erachtens gegen geltendes Recht verstoßen wird.
NSG ist letzter Rückzugsort für bedrohte Tier- und Pflanzenarten
Die Eigentümerin des Areals, die DBU Naturerbe GmbH, hat die Überlegung ins Spiel gebracht, im o. g. Naturschutzgebiet eine Hundeauslauffläche auszuweisen. Ganz abgesehen davon, dass Mitglieder der NABU-Gruppe Borken exakt in diesem Gebiet Zauneidechsen nachgewiesen haben, ist der Vorgang als solches ungeheuerlich. Zwar hat der Fund zu einem Planungsstopp geführt, und nun sollen Mitarbeiter der Biologischen Station Zwillbrock, die bereits eine Biotopkartierung durchgeführt haben, diesen Fund bestätigen. Dennoch, in Deutschland sind lediglich vier Prozent der Landesfläche als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Im Vergleich zu kleineren Flächenstaaten ist das erschreckend wenig. Doch welchen Wert hat ein Naturschutzgebiet, wenn dessen ursprünglicher Sinn soweit aufgeweicht wird, dass es schließlich seinen ökologischen Wert einbüßt bzw. verliert? Hier leben bedrohte und geschützte Tier- und Pflanzenarten in einem der letzten Rückzugsorte. Nur weil sich zahlreiche Hundebesitzer nicht an geltendes Recht halten, ihre Tiere unangeleint durch das Gebiet führen und somit täglich massenhaft eine Ordnungswidrigkeit begehen, soll ein wichtiger Teil eines Naturschutzgebietes zweckentfremdet werden? Das ist skandalös!
Hohenhorster Berge als abschreckendes Beispiel
Wir können die Hundebesitzer verstehen, die ihre Hunde (artgemäß) ohne Leine ausführen wollen, aber das kann und darf nicht in einem NSG passieren. Die Stadt Borken sollte sich vielmehr um andere geeignete Flächen für die Hunde und ihre Besitzer bemühen, anstatt ein geschütztes Gebiet anzutasten, in dem sogar Arten vorkommen, die auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Arten stehen. Das ist absolut verantwortungslos und hat nichts mit einer – in diesem Fall falsch verstandenen – Bürgernähe zu tun.
Was mit einem NSG passiert, das von der Unteren Naturschutzbehörde sträflich vernachlässigt wird, kann jeder in den Hohenhorster Bergen im Bocholter Osten sehen: dort laufen Hunde frei, Mountainbiker und Crossläufer sind überall, nur nicht auf den Wegen; im Sommer wird wild gegrillt und der Müll bleibt wie selbstverständlich in der Landschaft liegen. Mittlerweile fahren sogar Autos und Motorräder in das NSG herein. Die Hohenhorster Berge sollten als abschreckendes Beispiel dienen! Soweit darf es am Lünsberg nicht kommen!
Im Namen des NABU-Kreisverbands Borken e. V.: Michael Kempkes, 2. Vorsitzender NABU-Kreisverband Borken