Symbolbild: NABU/Eric Neuling

 

Durch die Kurzarbeit und andere Begleiterscheinungen der Corona-Krise, haben viele Menschen mehr Freizeit. Nicht wenige widmen sich in dieser Zeit der Umgestaltung ihres Gartens. In diesem  Zusammenhang haben viele Mitglieder des NABU besonders  in den letzten Wochen in Bocholt und anderen Städten im Kreisgebiet Borken feststellen müssen, dass in einigen Gärten regelrechte Kahlschläge erfolgt sind. Alte Bäume und Sträucher wurden teilweise großflächig entfernt. Dabei haben die Gartenbesitzer offensichtlich nicht bedacht, dass sie diese Rodungen inmitten der Brutzeit der Singvögel durchgeführt haben. Für die brütenden Vögel ist der Verlust eines Geleges mit Eiern oder Jungvögeln kaum zu kompensieren und stellt für die Avifauna eine schweren Verlust dar. Die Vögel haben bereits viel Energie in den Nestbau und die Brut investiert. Der NABU weist ausdrücklich darauf hin, dass auch bei den Singvogelarten eine Abnahme der Biodiversität zu beklagen ist. Der Naturschutzbund wünscht sich viel mehr Sensibilität der Gartenbesitzer. Allerdings geht es nicht nur um die eingeforderte „Sensibilität“ bezüglich der in den Gärten lebenden Tieren, denn hier geht es nicht um Freiwilligkeit, sondern es handelt sich bei Rodungsarbeiten ab dem 1. März um einen massiven Verstoß gegen §39 des Bundesnaturschutzgesetzes und damit um eine Ordnungswidrigkeit. Von daher fordert der NABU die Mitbürger dazu auf, gewachsene und bestehende Gehölzstrukturen im Garten zu belassen und erforderliche Rückschnitte, beispielsweise bei Hecken, erst im Herbst vorzunehmen. Eine artenreiche Vogelwelt im eigenen Garten hält auch lästige Insekten wie Mücken oder Eichenprozessionsspinner kurz. Bei offensichtlichen Verstößen sieht sich der NABU in der Pflicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu handeln, die Verstöße zu melden und ggf. Anzeige zu erstatten.

Michael Kempkes (Kreisvorsitzender)