Am 24.06.2019 wurde dem NABU-Kreisverband Borken e. V. mitgeteilt, dass in Bocholt-Biemenhorst ein mit Schilf bestandener Graben jetzt in der Brutzeit gemäht worden ist. Nach in Augenscheinnahme durch Mitglieder der Bocholter NABU-Gruppe und des Kreisvorsitzenden, wurde mit Schrecken festgestellt, dass auch im Bereich der dort noch brütenden Teichrohrsänger, der Schilfbestand bis auf einen kleinen Streifen in der Grabensohle entfernt wurde. Nun versuchte man durch Anfragemails und Telefonate herauszufinden, wer hierfür verantwortlich ist. Leider ohne Erfolg.

Als am 25.06.2019 auch der Streifen in der Grabenmitte bis auf den Boden entfernt worden war, somit die Grabensohle bis auf den Boden geräumt wurde, war das Maß voll. Der NABU hat Anzeige gegen unbekannt bei der Bocholter Polizei gestellt. Denn das Entfernen von Schilfbeständen während der Brutzeit ist verboten.

Es handelt sich hier um einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz:

§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

(1) Es ist verboten,

wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten, wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Röhrichte in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden; außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden, ständig wasserführende Gräben unter Einsatz von Grabenfräsen zu räumen, wenn dadurch der Naturhaushalt, insbesondere die Tierwelt erheblich beeinträchtigt wird.

Fest steht, in der Zeit vor dem 24.06.2019 wurden im Grabenbereich zwischen dem Biemenhorster Weg und Büssinghook in Bocholt, Röhrichte im Böschungsbereich beseitigt. Am 25.06.2019 ist auch das Schilf im Grabenbereich noch entfernt worden. Es ist Brutzeit und bei ornithologischen Bestandsuntersuchungen durch Mitglieder des NABU-Kreisverbands Borken e. V. wurden hier brütende Teichrohrsänger festgestellt – mindestens eine Brut ist dabei nun zerstört worden. Überall wird vom Insektensterben gesprochen, hier wurde ohne Not ein kompletter Lebensraum für viele Wasserinsekten, Libellen und Amphibien vernichtet. Da diese Gesetzgebung den Behörden bekannt sein sollte, erstattete der NABU Anzeige gegen unbekannt.

Wir hoffen, dass der Sachverhalt aufgeklärt und die Verantwortlicher dafür haftbar gemacht werden.

Rudolf Souilljee Vorsitzender des NABU-Kreisverband Borken e. V.

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