In der BBV-Ausgabe vom 4. September erklärt die Stadt Bocholt, dass „eine Brachfläche an der Hundespielwiese am Ostring derzeit als Lagerfläche für Baumaterialien verwendet“ wird. Das ist aus Sicht des Naturschutzbundes eine ziemliche Verharmlosung des Sachverhaltes. Die ca. 2000 qm große Fläche war vor dem Abschieben der Muttererde dicht mit Wildblumen und Wildkräutern bewachsen, die von zahlreichen Insekten frequentiert wurde. Durch die unmittelbare Nähe zum Regenrückhaltebecken konnten auf der Fläche auch Amphibien nachgewiesen werden. Somit handelte es sich um eine ökologisch wertvolle Fläche, die völlig unnötig und überflüssigerweise vernichtet worden ist. Es sind Lebensräume zerstört und Nahrungspflanzen vernichtet worden. Darüber hinaus ist die Fläche nun mit Schotter verdichtet worden. Die Verdichtungen durch die schweren Baufahrzeuge sind mit größter Wahrscheinlichkeit irreversibel. Die Fläche ist eine öffentliche Fläche und hätte nicht einfach zweckentfremdet werden dürfen. Die Eingriffe in die Natur stellen aus Sicht des NABU einen Verstoß gegen § 14 des Bundesnaturschutzgesetz dar. Das Baumaterial hätte ebenso gut und ebenfalls in der Nähe der Baustelle auf der ohnehin asphaltierten Fläche des Aaseeparkplatzes hinter dem Strandcafé zwischengelagert werden können. Somit wäre die Vernichtung eines Lebensraumes vermieden worden. Dieser Eingriff verdeutlicht einmal mehr die fehlende ökologische Sensibilität mancher Verantwortlichen im Rathaus! In Zeiten eines dramatischen Artensterbens sind derartige Eingriffe in die Natur unfassbar.
Stellungnahme zum BBV-Artikel vom 04.09.2021
Von |2023-01-17T19:24:06+01:0004. September 2021|Amphibien & Reptilien, Artenschutz, Artenvielfalt für den Kreis Borken, Biodiversität, Bocholt, Insekten, Klima, Kreis Borken, Münsterland, NABU Kreisverband Borken, Natur, Presse, Stellungnahmen, Umwelt, Unkategorisiert|Kommentare deaktiviert für Stellungnahme zum BBV-Artikel vom 04.09.2021