Foto von Ellen Wantia (NABU Kreis-Borken e.V.)

 

Die Tage werden wieder länger, es wird wärmer – der Frühling kündigt sich an. Säugetiere und Insekten werden munter und die Vögel starten mit ihrem Brutgeschäft. Auch der Mensch wird untriebig und möchte seinen Garten aufhübschen. Da kommen wir zu einer Sache, die uns vom Naturschutzbund (NABU) Kreisverband Borken e.V. und mit Sicherheit auch vielen anderen Naturinteressierten sehr am Herzen liegt:

Vom 1. März bis 30. September ist es laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG*) verboten Hecken, Bäume und Büsche zu fällen, abzuschneiden oder zu zerstören. Ein Verstoß gegen diese Regelung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,- € geahndet werden. Ziel der Bestimmung ist, dass die Nist-, Brut- und Zufluchtsstätten der Vögel während ihrer Brutzeit nicht beschädigt oder zerstört werden und die Vögel in Ruhe ihre Jungen aufziehen können. Auch die Gehölze werden es dem Gärtner danken, da ein extremer Rückschnitt während der Vegetationsphase nicht ratsam ist.

Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen dienen, sind erlaubt. Voraussetzung ist allerdings: Es befindet sich kein bebrütetes Nest in der Hecke oder dem Gehölz. Das Gleiche gilt für Lebensstätten von Tieren wie z. B. dem Igel, da es laut § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten ist besonders geschützte Tierarten (alle der europäischen Vogelarten gehören dazu) zu verletzten, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Auch die Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind geschützt. Der NABU Kreis Borken e.V. appellieren daher eindringlich an alle Garten- bzw. Grünflächenbesitzer die Pflegeschnitte auf die Zeit nach dem Brutgeschäft zu verschieben. Denn auch zurückhaltende Schnittmaßnahmen können brütende Vögel aufscheuchen, vom Nest fern halten oder ihr Gelege für Nesträuber leichter sichtbar oder erreichbar machen.

Gleichermaßen appelliert der NABU an alle Katzenbesitzer ihre Freigängerkatzen in dieser sensiblen Zeit im Haus zu belassen, damit keine Altvögel getötet werden, die Jungvögel im Nest zu versorgen haben, denn der Tod eines Altvogels ist fast immer gleichbedeutend mit dem Tod aller Jungvögel im Gelege. Und auch für die noch unsicheren, gerade flügge gewordenen Jungvögel stellen freilaufende Katzen in den ersten Tagen außerhalb des Nestes die größte Gefahr da. Von daher sollten Katzen bis mindestens zum Juli im Haus verbleiben.

Brauchen Sie Anregungen und Tipps wie Sie Ihren Garten noch ein wenig Insekten- und Tierfreundlicher gestalten und die Artenvielfalt erhöhen können? Der NABU hat z. B. auf den folgenden Seiten einiges zusammen gestellt:

https://www.nabu-shop.de/nabu-publikationen/garten

https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/tiere/

 

*Link zum BNatSchG: https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/index.html#BJNR254210009BJNE004401308

 

Amselküken im Nest

Foto von Sabine Teufl (NABU)