Die Tage werden wieder länger, die Temperaturen steigen; es wird Frühling. Die Amphibien haben sich zum Ablaichen in Ihre Laichgewässer gemacht , Säugetiere und Insekten werden munter und die Vögel starten mit ihrem Brutgeschäft. Auch unsere Gärten wachen aus dem Winterschlaf auf und viele Menschen hübschen ihn jetzt auf.

Der NABU Kreisverband weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es vom 1. März bis 30. September verboten ist, Hecken, Bäume und Büsche zu fällen, abzuschneiden oder zu zerstören (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz). Ein Verstoß gegen diese Regelung ist kein Kavaliersdelikt und kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,- € geahndet werden.

Ziel der Bestimmung ist, dass die Nist-, Brut- und Zufluchtsstätten der Vögel während ihrer Brutzeit nicht beschädigt oder zerstört werden und die Vögel in Ruhe ihre Jungen aufziehen können. Auch die Gehölze werden es dem Gärtner danken, da ein extremer Rückschnitt während der Vegetationsphase nicht ratsam ist.
Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen dienen, sind weiterhin erlaubt. Zu beachten ist allerdings, dass sich kein bebrütetes Nest in der Hecke oder dem Gehölz befindet. Das Gleiche gilt für Lebensstätten von Tieren wie z. B. dem Igel, da es laut § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten ist besonders geschützte Tierarten (alle der europäischen Vogelarten gehören dazu) zu verletzten, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Auch die Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind geschützt.

Der NABU Kreisverband Borken appellieren daher eindringlich an alle Garten- bzw. Grünflächenbesitzer die Pflegeschnitte auf die Zeit nach dem Brutgeschäft zu verschieben. Auch zurückhaltende Schnittmaßnahmen können brütende Vögel aufscheuchen, vom Nest fern halten oder ihr Gelege für Nesträuber leichter sichtbar oder erreichbar machen.

Zum Schutz unserer Wildvögel appelliert der NABU auch an alle Katzenbesitzer, ihre Freigängerkatzen in dieser sensiblen Zeit im Haus zu belassen, damit keine Altvögel getötet werden, die Jungvögel im Nest zu versorgen haben. Auch für die noch unsicheren Nestflüchtlinge oder gerade flügge gewordenen Jungvögel stellen freilaufende Katzen in den ersten Tagen außerhalb des Nestes die größte Gefahr da. Von daher sollten Katzen bis mindestens zum Juli im Haus verbleiben.