Luftbild von der Ausgleichsfläche im Gewerbegebiet Hendrik-De-Wynen

Am letzten Mittwoch hat die Stadt Borken ihr Etappenziel erreicht – Glückwunsch. Der Umwelt- und Planungsausschuss folgt der Empfehlung der Verwaltung. Das Ergebnis: Ein wertvolles Stück Natur wird für ein Einzelunternehmen geopfert und geht dauerhaft verloren. Den Fragestellern im Ausschuss wird versichert, dass alles seine Richtigkeit habe, zumal die untere Naturschutzbehörde (uNB) keinerlei Einwände habe. Letzte Zweifel werden ausgeräumt, als Herrn Bleker die Gelegenheit erhält sein Vorhaben vorzustellen und eine entsprechende „Drohkulisse“ aufzubauen. Darauf erfolgte die Abstimmung mit dem gewünschten Erfolg – leider!

Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wurden nicht weiter vertieft. Das dabei nur der Minimalansatz zum Tragen kommt, erfährt der Ausschuss beiläufig in einem Nebensatz des Gutachterbüros öKon GmbH.
Aus naturschutzfachlicher Sicht ist eine Umsiedlung streng geschützter Arten wie der Zauneidechse das allerletzte Mittel, da Tiere dabei verletzt oder gar getötet werden können. Sei es durchs Einfangen selbst oder bei den Tieren, die nicht eingefangen werden konnten, durch die anschließenden Baumaßnahmen. Das wird hier wissentlich und billigend in Kauf genommen. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass die uNB hier keinerlei Bedenken hat und eine Sondergenehmigung erteilen will.
Im Übrigen wird nicht durch eine methodische Kartierung sichergestellt, dass die Ersatzlebensräume für Zauneidechse, Baumpieper und Co. überhaupt geeignet sind, sondern durch ein Verhandlungsergebnis der Beteiligten auf Basis von Einschätzungen, wie die Stadt schreibt. Dazu weiter: „Eine aktuelle Erfassung der Vorkommen planungsrelevanter Arten im Änderungsbereich und im Naturschutzgebiet (NSG) wurde seitens der uNB nicht gefordert“. Dabei hat die uNB in ihrem Handeln durchaus Ermessensspielraum, wie die höhere Naturschutzbehörde uns mitgeteilt hat. Leider wird dieser nicht im Sinne der Natur wahrgenommen, sondern beschränkt sich wiederum auf das absolute Minimum.

Zu Planungen wie im vorliegenden Fall trifft die die höhere Naturschutzbehörde auf Anfrage die Aussage, dass eine Überplanung von bestehenden Kompensationsflächen mit Vorkommen von europarechtlich geschützten Arten wie der Zauneidechse naturschutzfachlich grundsätzlich nicht sinnvoll ist. Eine derartige Erkenntnis scheint der Stadt Borken und der uNB zu fehlen.

Ob der stetig steigende Flächenverbrauch naturschutzfachlich bedeutender Flächen zu Gunsten von Wachstum „… der richtige Weg“ ist, wie auf vielen Veröffentlichungen der Stadt Borken zu lesen, ist nicht nur fragwürdig, sondern zudem wenig nachhaltig mit Blick auf unsere Zukunft und die folgender Generationen.

Georg Heisterkamp
NABU Gruppe Borken

Link zu der von der Borkener Zeitung veröffentlichten Stellungnahme