Ostern steht vor der Tür und für manche Menschen gehört der Besuch eines Osterfeuers zur Tradition.

Der NABU Kreisverband Borken sieht Osterfeuer kritisch. Neben der Tatsache, dass das Osterfeuer für viele Vögel, Säugetiere, wie Igel und Kaninchen sowie unzählige Insekten zur Todesfalle wird und die Tiere jämmerlich wie auf einem Scheiterhaufen verbrennen müssen, ist auch die Feinstaubproblematik mittlerweile in aller Munde. Autos, Flugzeuge, Schiffe und auch Kamine sind oder müssen zukünftig mit Feinstaubfiltern ausgestattet werden. Die Osterfeuer aber sorgen für eine sehr starke gesundheitsschädliche Feinstaubemission, die man sich aus Sicht des NABU zumindest größtenteils auch sparen könnte.

Wir sind uns bewusst, dass für viele die Tradition eine große Bedeutung hat und die zur Stärkung des des Gemeinschaftsgefühles beitragen kann. Aus Sicht des NABU muss man dafür aber nicht Schlagraum oder Gartenabfälle verbrennen, sondern kann auch an zentraler Stelle mithilfe von zwei Feuerschalen ein „Osterfeuergefühl“ entwickeln, wie das beispielsweise in Rhede organisiert wird. Auch ein Ostertreffen ohne Feuer dürfte mit Freunden und Nachbarn möglich sein.

Wenig Verständnis haben wird daher, wenn Stefan Prinz als Redaktionsleiter des Bocholt-Borkener Volksblattes in einem Kommentar postuliert, die Osterfeuer wieder freizugeben. Aus seiner Sicht werden unnötige Ressourcen durch Genehmigungen und Versagungen von Osterfeuern in Rathäusern gebunden. Die Feinstaubproblematik wird kleingeredet, weil ja am nächsten Tag die Luft wieder klar ist. Das ist gelinde gesagt eine naive Sichtweise, da der Feinstaub ja nicht weg ist, sondern weiterhin die Luft und Umgebung belastet. Herr Prinz findet, dass Regeln, Verordnungen und Gesetze richtig sind wenn sie einen Missstand beseitigen. Diese neue Vorschrift habe den Missstand aber erst geschaffen.

Er übersieht dabei, dass das Urteil den Wildwuchs von sogenannten Osterfeuern Rechnung trägt und hier eine klare und nachvollziehbare Regelung geschaffen hat, die absolut Sinn macht. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 07.04.2004 (21 B 724/04) ist aber eben nicht neu, in der Feuer, die nicht der Brauchtumspflege dienen, verboten werden. Das OVG in Münster hat die Voraussetzungen, um Osterfeuer zweifelsfrei und eindeutig als Brauchtumsfeuer einzuordnen, so ausgelegt, dass Feuer nur von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden dürfen und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sein sollen. Das Verbrennen von Pflanzenschnitt im privaten Kreis stellt eben kein Brauchtumsfeuer dar. Vielmehr ist in aller Regel davon auszugehen, dass dann in erster Linie auf Grundlage der heutigen Gesetzeslage verbotene Abfallbeseitigung stattfindet.

Der NABU Kreisverband appelliert daher an die Bürger im Kreis, sorgsam mit den Ressourcen Luft, Natur und Umwelt umzugehen und die Notwendigkeit von Osterfeuer zumindest mal in Frage zu stellen.

 

Martin Frenk

Vorsitzender

NABU Kreisverband Borken